No-Show
Kurzdefinition
Du erscheinst nicht zum gebuchten Flug, ohne ihn vorher zu stornieren, wodurch der Flug verfällt und Folgeabschnitte betroffen sein können.
Erklärung
Als No-Show gilt ein Fluggast, der zum gebuchten Flug nicht erscheint und vorher auch nicht storniert oder umgebucht hat. Für Airlines ist das ein Dauerthema, denn leere Plätze kosten Geld. Deshalb enthalten viele Tarife strenge Regeln: Nutzt du einen Abschnitt nicht, kann die Airline die folgenden Abschnitte desselben Tickets streichen, weil sie davon ausgeht, dass du die Reise abgebrochen hast. Besonders heikel ist das beim Hinflug, wenn du nur den Rückflug nutzen möchtest. In vielen Tarifen verfällt dann auch der Rückflug, und du musst ihn neu kaufen. Manche flexiblen Tarife sehen mildere Regeln vor und erlauben eine Umbuchung gegen Gebühr. Auch die Rückerstattung fällt unterschiedlich aus: Das Flugentgelt ist bei günstigen Tarifen meist nicht erstattbar, bei Steuern und Gebühren, die nur bei tatsächlicher Beförderung anfallen, kann eine Rückzahlung möglich sein, was in den Tarifbedingungen und bei der Airline zu klären ist. Wichtig ist auch die Abgrenzung zur Nichtbeförderung: Wirst du abgewiesen, obwohl du rechtzeitig erschienen bist, liegt kein No-Show vor, und die Fluggastrechteverordnung greift. Wenn du absehen kannst, dass du einen Flug nicht erreichst, melde dich vorab bei der Airline, denn manche Gesellschaften erlauben Umbuchungen bis kurz vor Abflug. Dokumentiere Anruf oder Mail und halte Fristen im Blick. Wenn du Zweifel hast, ob du den Flug erreichst, hilft es, sofort Kontakt aufzunehmen und nachzufragen, ob eine Umbuchung möglich ist, denn manche Airlines zeigen sich bei rechtzeitiger Meldung kulant.
Beispiel aus der Praxis
Du hast ein Hin- und Rückticket nach Madrid, willst den Hinflug aber nicht antreten, weil du die Strecke mit dem Zug zurücklegst. Du planst, nur den Rückflug zu nutzen. Eine Mail an die Airline bringt die Auskunft, dass der Rückflug automatisch verfällt, wenn du den Hinflug nicht antrittst. Du rufst an und fragst nach den Tarifbedingungen. Der Mitarbeiter erklärt dir, dass dein günstiger Tarif keine Teilnutzung erlaubt. Du entscheidest dich, den Hinflug zu stornieren und den Rückflug neu zu buchen, damit du genau weißt, woran du bist und keine Überraschung am Flughafen erlebst.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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