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Fluggastrechte

Verspätung, Annullierung, Überbuchung und Gepäckprobleme: deine Rechte nach der Verordnung 261/2004 und dem Montrealer Übereinkommen.

RechtFlug verspätet: deine Rechte und EntschädigungAb drei Stunden Ankunftsverspätung am Endziel kann dir eine pauschale Ausgleichszahlung zustehen, schon deutlich früher bekommst du Betreuungsleistungen.RechtFlug annulliert: deine Rechte und EntschädigungFällt dein Flug aus, hast du die Wahl zwischen Erstattung und Ersatzbeförderung, und je nach Vorlauf kann zusätzlich eine Ausgleichszahlung fällig sein.RechtÜberbuchung: Nichtbeförderung und deine AnsprücheWirst du gegen deinen Willen nicht mitgenommen, weil der Flug zu voll ist, stehen dir sofort Ausgleich, Betreuung und eine Wahlmöglichkeit zu.RechtAnschlussflug verpasst: Was dir zustehtBei einer einheitlichen Buchung zählt die Ankunft am Endziel, und eine Verspätung von drei Stunden oder mehr kann Ausgleich begründen.RechtStreik am Flughafen oder bei der Airline: deine RechteStreikt das Personal der Airline, bleiben Ausgleichsansprüche möglich, bei Streiks Dritter hängt es vom Einzelfall ab, Betreuung und Erstattung gibt es immer.RechtAußergewöhnliche Umstände: Wann Airlines nicht zahlen müssenDie Airline kann sich von der Ausgleichszahlung befreien, muss aber beweisen, dass der Umstand außergewöhnlich war und sie alles Zumutbare getan hat.RechtGepäck verloren: Haftung der Airline und dein VorgehenFür verlorenes Reisegepäck haftet die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen bis zu einer Höchstgrenze, und du musst schnell und schriftlich handeln.RechtGepäck beschädigt: Schaden melden und Ersatz verlangenFür beschädigtes Reisegepäck musst du den Schaden binnen sieben Tagen schriftlich anzeigen, sonst kann der Anspruch erlöschen.RechtGepäck verspätet: Ersatzkäufe und FristenKommt dein Koffer nicht mit, kannst du notwendige Ersatzkäufe als Schaden geltend machen, wenn du binnen 21 Tagen schriftlich anzeigst.RechtDowngrade: Herabstufung der BeförderungsklasseWirst du in eine niedrigere Klasse gesetzt als gebucht, erstattet die Airline je nach Entfernung 30, 50 oder 75 Prozent des Ticketpreises.RechtFlug vorverlegt: Wann das wie eine Annullierung zähltWird dein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, behandelt der EuGH das als Annullierung, und die Airline muss zahlen, wenn Art. 5 nichts anderes ergibt.RechtTicketpreis zurückverlangen: Erstattung nach Annullierung und VerspätungNach Annullierung oder erheblicher Verspätung kannst du den Ticketpreis binnen sieben Tagen in Geld zurückverlangen, auch ohne Ausgleichszahlung.