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fluggesellschaft.net

Überbuchung

Lexikon · Recht · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Airline verkauft mehr Tickets, als Plätze vorhanden sind, und muss bei zu vielen erscheinenden Gästen Freiwillige suchen oder zahlen.

Erklärung

Von Überbuchung spricht man, wenn eine Fluggesellschaft mehr Buchungen annimmt, als ihr Flugzeug Sitze hat. Der Hintergrund ist kaufmännisch: Erfahrungsgemäß erscheint ein Teil der Gäste nicht zum Flug, sogenannte No-Shows. Rechnen Airlines damit, bleiben weniger Plätze leer. Geht die Rechnung nicht auf und erscheinen mehr Fluggäste als Sitze, steht am Gate die Frage, wer zurückbleibt. Die Fluggastrechteverordnung regelt das in Art. 4 unter dem Begriff Nichtbeförderung. Zuerst muss die Airline Freiwillige suchen, die gegen Vorteile verzichten. Findet sie nicht genug, darf sie andere Fluggäste gegen deren Willen zurückweisen, muss ihnen dann aber sofort Ausgleich nach Art. 7 sowie Unterstützung nach Art. 8 und 9 leisten. Die Beträge betragen je nach Entfernung 250, 400 oder 600 Euro. Nicht jede Ablehnung ist Nichtbeförderung: Hat die Airline vertretbare Gründe, etwa fehlende Papiere oder ein Sicherheitsrisiko, gelten die Vorschriften nicht. Auch brauchst du eine bestätigte Buchung und musst rechtzeitig zur Abfertigung erschienen sein. Für dich gilt: Verzichte nicht vorschnell und unterschreibe nichts, ohne die Folgen zu verstehen. Wer freiwillig verzichtet, handelt Leistungen frei aus und hat nicht automatisch Anspruch auf die gesetzliche Pauschale. Wird dir die Mitnahme verweigert, bestehe auf einer Bestätigung und auf deinen Wahlrechten. Frage notfalls beim Servicepersonal nach, wie viele Plätze noch frei sind, und beobachte, ob die Airline die Freiwilligensuche ordentlich durchführt, bevor sie Fluggäste gegen ihren Willen zurückweist.

Beispiel aus der Praxis

Du hast einen Flug nach Barcelona gebucht und bist früh am Gate. Eine Durchsage bittet um Freiwillige, die gegen einen Gutschein einen späteren Flug nehmen. Du meldest dich nicht. Wenige Minuten vor Abflug teilt dir ein Mitarbeiter mit, dass du nicht mitfliegen kannst, weil zu viele Gäste erschienen sind. Du verlangst eine schriftliche Bestätigung der Nichtbeförderung, notierst Namen und Uhrzeit und wählst die Umbuchung. Später forderst du die Ausgleichszahlung für deine Entfernung. Die Airline muss sie nach Art. 4 Abs. 3 unverzüglich zahlen, sofern keine vertretbaren Gründe in deiner Person vorlagen.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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