Charterflug
Kurzdefinition
Flug außerhalb des regulären Fahrplans, bei dem Reiseveranstalter oder Gruppen Sitzplätze oder ganze Flugzeuge bei einer Airline einkaufen.
Erklärung
Bei einem Charterflug wird ein Flugzeug oder ein Teil seiner Sitze von einem Reiseveranstalter, einer Gruppe oder einem Unternehmen angemietet und vermarktet. Anders als beim Linienflug existiert kein veröffentlichter, dauerhaft angebotener Fahrplan, sondern ein Flug wird für einen bestimmten Zweck und Zeitraum eingerichtet, oft für Urlaubsziele. Früher war der Unterschied deutlich, heute verschwimmt er: Viele Airlines fliegen Charter- und Linienverkehr gemischt, und Sitze lassen sich häufig einzeln als Nur-Flug buchen. Für dich als Reisenden wichtig ist, ob du den Flug als Teil einer Pauschalreise oder separat gebucht hast. Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter dein Vertragspartner und haftet nach Reiserecht, in Deutschland nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Reisevertrag. Die Fluggastrechteverordnung gilt daneben, weil sie nicht zwischen Linie und Charter unterscheidet, sofern die Voraussetzungen des Art. 3 erfüllt sind. Ansprüche gegen die Airline und gegen den Veranstalter können nebeneinander bestehen, werden aber teilweise angerechnet. Notiere, wer dein Vertragspartner ist, und achte auf Fristen im Reisevertrag, die kürzer sein können als die allgemeine Verjährung. Prüfe außerdem, ob in der Buchungsbestätigung das ausführende Unternehmen genannt ist, damit du weißt, an wen du dich bei Problemen wenden musst. Beim Kauf ohne Veranstalter lohnt der Vergleich mit Linienflügen, weil Charterkapazitäten oft zu festen Zeiten fliegen und weniger Flexibilität bei Umbuchung bieten, dafür aber manchmal günstiger sind.
Beispiel aus der Praxis
Du buchst einen Urlaub in Griechenland als Pauschalreise mit Flug und Hotel. Der Flug wird von einem Ferienflieger im Auftrag des Veranstalters durchgeführt. Am Abreisetag wird der Flug um mehr als vier Stunden verspätet. Du wendest dich an den Reiseveranstalter, der dir Unterstützung zusagt, und forderst zusätzlich die Ausgleichszahlung von der Airline. Beide Stellen rechnen später Leistungen gegeneinander an. Du sicherst alle Belege, damit du deine Ansprüche trennen kannst, und notierst die Fristen im Reisevertrag, damit du keine Mängelanzeige versäumst.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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