Zum Inhalt springen
fluggesellschaft.net

Entschädigung selbst einfordern statt Fluggastportal

Ratgeber · Redaktion · veröffentlicht am 02.11.2026 · aktualisiert am 03.10.2026

Entschädigung selbst einfordern statt Fluggastportal

Wenn ein Flug stark verspätet ankommt, annulliert wird oder du trotz gültigem Ticket nicht mitfliegen darfst, steht dir nach der EU-Fluggastrechteverordnung unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Ausgleichszahlung zu. Viele Reisende schalten dafür ein Fluggastportal ein, das gegen eine Erfolgsprovision den Anspruch durchsetzt. Das ist bequem, kostet aber einen Teil des Geldes. Wer bereit ist, sich ein paar Stunden mit der Sache zu beschäftigen, kann den Anspruch häufig selbst geltend machen und behält die gesamte Summe. In diesem Ratgeber zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie das geht: wie du prüfst, ob dir etwas zusteht, welche Belege du brauchst, wie du die Airline anschreibst, welche Fristen gelten und welche Stellen dir helfen, wenn die Airline blockiert. Wir nennen die Eckpunkte der Rechtslage, aber dies ist keine individuelle Rechtsberatung. Die Fluggastrechte erklären wir ausführlich auf unseren Themenseiten, hier geht es um den praktischen Weg zur Durchsetzung ohne Vermittler. Ob du erfolgreich bist, hängt immer vom Einzelfall ab, eine Garantie gibt es nicht.

Anspruch prüfen: Wann steht dir Geld zu

Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten, sowie für Flüge in die EU, wenn sie von einer EU-Airline durchgeführt werden. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung kann entstehen bei Annullierung, bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung und bei großer Verspätung. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird eine Verspätung von mindestens drei Stunden bei der Ankunft am Endziel einer Annullierung gleichgestellt. Entscheidend ist also, wann du am Ziel angekommen bist, nicht wann der Flug abgeflogen ist. Bei Annullierungen kommt es darauf an, wie früh du informiert wurdest und welche Ersatzverbindung angeboten wurde.

Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Entfernung. Die Verordnung nennt drei Stufen, die in der Verordnung nachzulesen sind: 250 Euro, 400 Euro und 600 Euro je Fluggast, abhängig von der Flugstrecke. Unter bestimmten Bedingungen kann die Zahlung gekürzt werden, wenn dir ein Ersatzflug angeboten wurde, der dich mit begrenzter Verzögerung ans Ziel bringt. Die genauen Grenzen und Entfernungen findest du im Verordnungstext auf eur-lex. Auf unseren Rechnerseiten kannst du Entfernungen ermitteln.

Kein Anspruch besteht, wenn die Airline nachweisen kann, dass die Störung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch bei zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen. Dazu können zum Beispiel extreme Wetterlagen, Sicherheitsrisiken, Streiks von Dritten oder Anweisungen der Flugsicherung zählen. Was darunter fällt, ist oft umstritten, und die Gerichte beurteilen es nach Einzelfall. Ein technischer Defekt am Flugzeug gilt nach der Rechtsprechung in der Regel nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand. Lies dazu unseren Beitrag zu außergewöhnlichen Umständen.

Prüfe außerdem, ob dein Flug unter die Verordnung fällt. Bei Flügen aus einem Drittland in die EU mit einer Airline außerhalb der EU gilt sie nicht, hier können andere nationale Regeln bestehen. Beachte auch, dass der Anspruch besteht, wenn du eine bestätigte Buchung hattest und rechtzeitig zum Check-in erschienen bist. Bei Gutscheinbuchungen oder stark vergünstigten Tarifen, die für die Öffentlichkeit nicht verfügbar sind, kann die Verordnung nicht anwendbar sein.

Belege sammeln und Sachverhalt festhalten

Ein Anspruch ist nur so gut wie die Belege dafür. Beginne noch am Flughafen mit der Dokumentation. Fotografiere die Anzeigetafel mit der Verspätung oder Annullierung, bewahre Bordkarte und Buchungsbestätigung auf, speichere E-Mails und Nachrichten der Airline, und notiere dir Uhrzeiten, Namen und Hinweise des Personals. Wenn dir ein Ersatzflug angeboten wurde, halte die Zeiten und Flugnummern fest. Auch Belege für Kosten, die durch die Störung entstanden sind, etwa Verpflegung, Hotel oder Transport, gehören dazu.

Wichtig ist die tatsächliche Ankunftszeit. Sie lässt sich oft aus der Bordkarte, einer Nachricht der Airline oder aus öffentlichen Flugstatus-Diensten rekonstruieren. Mache Screenshots, solange die Daten abrufbar sind, und sichere Nachweise, wann du das Flugzeug verlassen hast, etwa Zeitstempel von Fotos, Tickets für die Weiterreise oder Nachrichten an Angehörige. Bei Verspätungen nahe an der Dreistundengrenze ist das besonders wichtig, denn die Airline wird die Zeit gegebenenfalls anders darstellen.

Halte außerdem fest, was die Airline dir erklärt hat. Hat sie einen Grund genannt, etwa Wetter, technische Probleme oder Streik? Hat sie dir Informationsblätter zu deinen Rechten ausgehändigt, wie es die Verordnung vorsieht? Hat sie Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder Hotel angeboten? Diese Angaben helfen später, wenn es um die Frage der außergewöhnlichen Umstände geht, die die Airline beweisen muss. Speichere alle diese Informationen in einem Ordner.

Wenn du mit anderen reist, hat jede Person einen eigenen Anspruch. Du kannst die Ansprüche gemeinsam geltend machen, solltest aber für jede Person die Daten und Buchungsnummern sauber auflisten. Bei Buchungen über Reisebüros oder Vergleichsportale liegt die Verantwortung für die Beförderung bei der Airline, die den Flug durchführt. Wende dich in der Regel an diese, nicht an den Vermittler, außer die Verordnung oder die Umstände sprechen dagegen.

Die Ein-Seiten-Mappe für den Anspruch

Lege für jeden Anspruch eine Ein-Seiten-Übersicht an: Name, Buchungsnummer, Flugnummer, Datum, Strecke, geplante und tatsächliche Ankunftszeit, Grund laut Airline, Entfernung und gewünschter Betrag, dazu Datum der Anspruchsanmeldung und der gesetzten Frist. Hänge darunter die Belege als Kopien in sinnvoller Reihenfolge. Wenn die Airline antwortet oder die Schlichtungsstelle fragt, hast du alles sofort beisammen und kannst Fragen präzise beantworten. Notiere dir den Termin für die nächste Frist im Kalender. Mit dieser Mappe wirkst du organisiert, und dein Anliegen lässt sich leichter prüfen, was in der Praxis die Chancen auf eine schnelle Lösung erhöht.

Das Schreiben an die Airline

Der erste Schritt zur Durchsetzung ist ein schriftlicher Anspruch an die Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat. Die meisten Airlines bieten dafür ein Formular auf ihrer Webseite oder eine E-Mail-Adresse für Fluggastrechte an. Nutze dieses Angebot, speichere aber eine Kopie deiner Angaben. Wenn es kein Formular gibt, schicke ein formloses Schreiben per E-Mail oder per Post, am besten mit Zustellnachweis. Schreibe sachlich, kurz und vollständig.

Nenne darin deinen Namen und deine Adresse, die Buchungsnummer, die Flugnummer, das Datum, die Strecke, die geplante und die tatsächliche Ankunftszeit sowie die Art der Störung. Verweise auf die Verordnung 261/2004 und fordere die Ausgleichszahlung in der Höhe, die sich aus der Entfernung ergibt, sowie gegebenenfalls Ersatz von Zusatzkosten. Gib deine Bankverbindung an und setze eine angemessene Frist, etwa zwei bis vier Wochen. Hänge Kopien der Belege an, aber verschicke keine Originale.

Bleib im Ton freundlich und bestimmt. Drohungen oder Beschimpfungen helfen nicht und schwächen deine Position. Behaupte nichts, was du nicht belegen kannst. Wenn du dir bei Details unsicher bist, schreib das so, wie du es weißt. Es ist auch in Ordnung, die Airline aufzufordern, ihre Position zu begründen, falls sie ablehnt. Viele Airlines antworten zunächst mit Standardtexten oder verweisen auf außergewöhnliche Umstände. Lass dich davon nicht entmutigen, aber prüfe, ob die Begründung zu deinem Fall passt.

Wenn die Airline dir einen Gutschein statt Geld anbietet, musst du das nicht annehmen. Du hast bei bestehendem Anspruch das Recht auf Zahlung. Prüfe Angebote sorgfältig, und nimm Teilzahlungen nur an, wenn du bewusst auf den Rest verzichten willst. Wenn du zustimmst, halte das schriftlich fest. Eine eventuelle Vergleichserklärung solltest du lesen, bevor du sie unterschreibst, denn sie kann weitere Ansprüche ausschließen.

Fristen, Verjährung und Eskalation

Die Fristen für Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung richten sich nach dem nationalen Recht des Landes, in dem du klagen würdest. In Deutschland gilt nach der Rechtsprechung die regelmäßige Verjährung von drei Jahren, die am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. In anderen Ländern können die Fristen deutlich kürzer oder länger sein. Wer sichergehen will, handelt nicht erst kurz vor Ablauf. Bewahre alle Unterlagen auf, bis die Sache abgeschlossen ist. Bei Unsicherheit hilft eine Beratung durch die Verbraucherzentrale.

Reagiert die Airline nicht oder lehnt sie ab, kannst du die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr anrufen, kurz söp. Sie vermittelt kostenlos für Verbraucher zwischen Reisenden und teilnehmenden Unternehmen und macht einen Einigungsvorschlag. Viele Fluggesellschaften nehmen an dem Verfahren teil. Das Verfahren dauert einige Zeit, ist aber ein bewährter Weg, ohne Gericht eine Lösung zu finden. Die Voraussetzungen und das Formular findest du auf der Webseite der Stelle.

Das Luftfahrt-Bundesamt ist die zuständige Durchsetzungsbehörde für Verstöße gegen die Fluggastrechte in Deutschland. Es kann Bußgelder verhängen und Beschwerden prüfen, entscheidet aber nicht über deine individuelle Zahlung. Eine Beschwerde dort kann sinnvoll sein, wenn du den Eindruck hast, dass eine Airline systematisch Rechte missachtet. Sie ersetzt aber keine Schlichtung und keine Klage.

Bleibt als letzter Schritt die Klage vor dem Amtsgericht. Zuständig ist je nach Fall das Gericht am Abflug- oder Ankunftsort oder am Sitz der Airline. Für Streitwerte dieser Größenordnung braucht man vor dem Amtsgericht nicht zwingend einen Anwalt, aber eine Rechtsberatung kann sinnvoll sein. Beachte das Kostenrisiko: Verlierst du, trägst du in der Regel die Kosten. Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen, und vorher kannst du bei der Verbraucherzentrale die Erfolgsaussichten einschätzen lassen.

Selbst machen oder Portal: ehrlich abwägen

Fluggastportale und Rechtsdienstleister bieten an, den Anspruch ohne Vorkosten durchzusetzen und im Erfolgsfall eine Provision zu nehmen. Die Höhe der Provision unterscheidet sich je nach Anbieter und kann einen erheblichen Teil der Entschädigung ausmachen. Konkrete Prozentsätze nennen wir nicht, sie stehen in den Bedingungen der Anbieter, und du solltest sie vor Beauftragung genau lesen. Der Vorteil liegt im geringeren Aufwand und im reduzierten Prozessrisiko, weil die Anbieter das Kostenrisiko für dich tragen.

Wer selbst vorgeht, spart die Provision und behält die ganze Summe, muss aber Zeit investieren und gegebenenfalls Ablehnungen aushalten. Bei einfachen Fällen, etwa einer klaren Annullierung ohne außergewöhnliche Umstände, funktioniert das oft ohne Probleme. Bei komplizierten Fällen, etwa mit Streitigkeiten über die Ursache, mit mehreren Airlines oder mit schwierigen Strecken außerhalb der EU, kann professionelle Hilfe sinnvoll sein. Wäge ab, wie viel Zeit du hast und wie hoch der Streitwert ist.

Prüfe bei der Wahl eines Portals die Seriosität. Achte auf Impressum, Bedingungen, Abtretungsklauseln und Kündigungsmöglichkeiten. Vermeide Verträge, die dich über Gebühr binden, und lies, was bei Misserfolg passiert. Wenn du ein Portal beauftragst, kannst du den Anspruch nicht gleichzeitig selbst verfolgen, ohne Konflikte zu riskieren. Entscheide dich also vorher bewusst. Auch Verbraucherzentralen bieten Beratung, die helfen kann, den Weg zu wählen.

Unabhängig vom Weg gilt: Gute Unterlagen und Ruhe sind die Basis. Wer sauber dokumentiert, hat bei jedem Vorgehen bessere Chancen. Und wer früh handelt, vermeidet Verjährungsprobleme. Bedenke außerdem, dass du bei Annullierungen und Verspätungen auch Anspruch auf Betreuungsleistungen und Erstattung des Ticketpreises haben kannst, die unabhängig von der Ausgleichszahlung bestehen und die du ebenfalls einfordern solltest, ohne dass ein Portal nötig ist.

Weg zur Entschädigung ohne Portal
Schritt Was zu tun ist
Anspruch prüfen Flug, Entfernung, Ankunftsverspätung und Ursache einordnen
Belege sichern Bordkarte, Buchung, Fotos, Mails, Kostenbelege
Airline anschreiben Formular oder Brief mit Frist und Verweis auf die Verordnung
Schlichtung Antrag bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
Gericht Klage beim zuständigen Amtsgericht, Kostenrisiko beachten

Checkliste

  • Prüfen, ob der Flug unter die EU-Verordnung 261/2004 fällt
  • Tatsächliche Ankunftszeit am Endziel dokumentieren
  • Bordkarte, Buchungsbestätigung und Fotos der Anzeigetafel sichern
  • Entfernung der Strecke ermitteln und Betrag bestimmen
  • Schriftlichen Anspruch mit Frist an die ausführende Airline schicken
  • Antworten und Begründungen der Airline sammeln
  • Bei Ablehnung Schlichtungsstelle prüfen
  • Verjährungsfristen im Kalender notieren

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Ausgleichszahlung?

Die Verordnung 261/2004 sieht drei Stufen vor: 250, 400 und 600 Euro je Fluggast, abhängig von der Entfernung des Fluges. Bei einer Ersatzbeförderung mit begrenzter Verzögerung kann die Zahlung gekürzt werden. Welche Stufe für deine Strecke gilt, ergibt sich aus der Entfernung zwischen Abflug- und Zielort, die du mit einem Entfernungsrechner ermitteln kannst. Die genauen Bedingungen stehen im Verordnungstext auf eur-lex. Ob du tatsächlich Anspruch hast, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von den Ursachen der Störung.

Wie lange habe ich Zeit für den Anspruch?

Die Frist richtet sich nach dem nationalen Recht. In Deutschland gilt nach der Rechtsprechung die regelmäßige Verjährung von drei Jahren, die am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. In anderen Ländern können kürzere Fristen gelten. Du solltest nicht bis zum Schluss warten, denn Belege und Erinnerungen verblassen. Wenn du unsicher bist, welche Frist für deinen Fall gilt, kannst du dich bei einer Verbraucherzentrale oder einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt beraten lassen.

Was ist, wenn die Airline außergewöhnliche Umstände behauptet?

Dann muss sie beweisen, dass die Störung auf Umstände zurückgeht, die sich auch bei zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen. Wetter, Sicherheitsrisiken oder Streiks Dritter können dazugehören, doch viele Gründe sind umstritten, und ein technischer Defekt gilt nach der Rechtsprechung nicht automatisch als außergewöhnlich. Fordere die Airline auf, ihre Behauptung zu belegen, und prüfe, ob sie zu deinem Fall passt. Bleibt sie dabei, kannst du die Schlichtungsstelle anrufen oder rechtlichen Rat einholen.

Muss ich ein Fluggastportal nutzen?

Nein. Du kannst deinen Anspruch selbst bei der Airline geltend machen, bei Ablehnung die Schlichtungsstelle einschalten und notfalls klagen. Ein Portal nimmt dir Arbeit und Prozessrisiko ab, behält aber im Erfolgsfall einen Teil der Entschädigung ein. Wäge ab, wie hoch der Streitwert ist, wie viel Zeit du hast und wie komplex der Fall ist. Lies die Bedingungen eines Anbieters genau, bevor du einen Vertrag abschließt, und beauftrage nicht gleichzeitig mehrere Stellen mit demselben Fall.

Fazit

Entschädigung einzufordern ist keine Hexerei, wenn du systematisch vorgehst. Zuerst prüfst du, ob die Verordnung auf deinen Flug anwendbar ist und ob Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung einen Anspruch begründen. Dann sicherst du Belege und rekonstruierst die tatsächliche Ankunftszeit. Mit einem sachlichen Schreiben an die ausführende Airline, einer klaren Frist und beigefügten Kopien machst du den Anspruch geltend. Reagiert sie nicht oder lehnt sie ab, helfen die Schlichtungsstelle und im Ernstfall das Amtsgericht, und die Verbraucherzentrale kann dich beraten. Beachte die Verjährung und bewahre deine Unterlagen auf. Ob du allein vorgehst oder ein Portal beauftragst, ist eine Abwägung zwischen Zeit, Aufwand und Provision, und die Entscheidung liegt bei dir. Eine Garantie auf Erfolg gibt es in keinem Fall, denn die Gerichte beurteilen jeden Fall einzeln. Aber mit guter Vorbereitung, einem ruhigen Ton und etwas Geduld hast du gute Voraussetzungen, dein Recht ohne Umweg durchzusetzen und die volle Summe zu behalten.

Weiterlesen

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Fluggesellschaft.net.

Redaktion

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Fluggesellschaft.net recherchiert und geprüft. Wir nennen Gepäckmaße und Preise nur mit Quelle, belegen Rechtsfragen mit Fundstelle und korrigieren Fehler sichtbar. Hinweise gern über Kontakt.

Bis zu 600 € Entschädigung

Entschädigung nach EU-Fluggastrechten prüfen

Airlines zahlen selten von selbst. Ein Partner für Fluggastrechte prüft deinen Fall und setzt den Anspruch auf Wunsch durch – meist nur gegen Provision im Erfolgsfall.

  • Prüfung kostenlos
  • Bis zu 3 Jahre rückwirkend
  • EU-VO 261/2004

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Entschädigung prüfen