Luftverkehrsteuer
Kurzdefinition
Deutsche Steuer auf Passagiere, die von einem deutschen Flughafen abfliegen, die Airlines abführen und meist im Ticketpreis weitergeben.
Erklärung
Die Luftverkehrsteuer ist eine deutsche Verbrauchsteuer, die beim Abflug von einem inländischen Flughafen anfällt. Rechtsgrundlage ist das Luftverkehrsteuergesetz. Steuerschuldner ist die Airline, die sie an den Zoll abführt, doch sie gibt die Kosten in der Regel über den Ticketpreis an die Fluggäste weiter. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung des Zielorts und ist in mehrere Staffeln eingeteilt. Konkrete Sätze nennen wir hier nicht, denn sie wurden in der Vergangenheit mehrfach angepasst, und die aktuellen Werte stehen im Gesetz und auf den Seiten der Zollverwaltung. Auf Rechnung oder Buchungsbestätigung taucht die Steuer meist unter „Steuern und Gebühren“ auf, manchmal als eigener Posten. Für die Preisangabe gilt die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008: Der angezeigte Endpreis muss alle unvermeidbaren Steuern enthalten. Wer ein Ticket stornieren muss, hat nach den Tarifbedingungen häufig Anspruch auf Rückerstattung von Steuern und Gebühren, die nur bei tatsächlicher Beförderung anfallen. Das kann auch dann gelten, wenn der Flugpreis selbst nicht erstattbar ist. Bei Annullierung durch die Airline erhältst du den gesamten Preis zurück, einschließlich der Steuern. Prüfe, wie die Airline Steuern ausweist, und bewahre die Rechnung auf. Informiere dich bei der Airline, wie sie Anträge auf Erstattung von Steuern abwickelt, weil Verfahren und Fristen sich unterscheiden. Die Steuer fällt nur bei Abflügen von deutschen Flughäfen an, sodass Rückflüge aus dem Ausland nicht belastet werden, und du solltest bei Gabelflügen prüfen, welche Abschnitte betroffen sind.
Beispiel aus der Praxis
Du stornierst einen günstigen Flug ab Köln, dessen Tarif keine Erstattung des Flugpreises vorsieht. In der Buchungsbestätigung siehst du, dass ein Teil des Preises aus Steuern und Gebühren besteht. Du schreibst der Airline und fragst, ob die Beträge, die nur bei tatsächlicher Beförderung anfallen, erstattet werden. Die Airline bestätigt, dass dies möglich ist, und erstattet dir einen Teil. Hättest du den Flug nicht storniert, sondern wäre er von der Airline annulliert worden, hättest du nach der Fluggastrechteverordnung den ganzen Ticketpreis zurückverlangen können, einschließlich der Steuern.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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