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Montrealer Übereinkommen

Lexikon · Recht · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Internationales Abkommen von 1999, das die Haftung der Airlines bei internationalen Flügen für Personenschäden, Gepäck und Verspätung regelt.

Erklärung

Das Montrealer Übereinkommen, kurz MÜ, ist ein internationaler Vertrag zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, geschlossen 1999 in Montreal. Die EU hat es durch einen Beschluss des Rates in Kraft gesetzt, und für EU-Airlines gilt es nach der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 auch im Inlandsverkehr. Es regelt unter anderem die Haftung für Tod und Körperverletzung, für Verspätung bei der Beförderung von Reisenden und für Verlust, Beschädigung und Verspätung von Reisegepäck. Zentral sind Art. 17 für Schäden an Passagieren und Gepäck, Art. 19 für Verspätung, Art. 22 für Haftungsgrenzen und Art. 31 für die Beanzeigung von Schäden mit kurzen Fristen. Art. 35 setzt eine Klagefrist von zwei Jahren. Die Höchstbeträge sind in Sonderziehungsrechten festgelegt, derzeit 1.519 SZR für Reisegepäck, Stand seit 28. Dezember 2024. Das Übereinkommen ergänzt die Fluggastrechteverordnung, die für Annullierung, Nichtbeförderung und große Verspätung zuständig ist, aber nicht für Gepäck. Beide Regelwerke können nebeneinander gelten. Für dich heißt das: Bei Gepäckproblemen zählt das Montrealer Übereinkommen, bei Flugausfällen die Verordnung. Beachte die Fristen des Übereinkommens genau, denn sie sind deutlich kürzer als die allgemeine Verjährung und führen bei Versäumnis zum Verlust des Anspruchs. Das Abkommen gilt nur für Flüge, die in seinen Anwendungsbereich fallen, doch für Reisen aus und in die EU ist das fast immer der Fall, sodass du die Regeln bei Gepäckproblemen kennen solltest.

Beispiel aus der Praxis

Dein Koffer kommt nach einem Flug aus Singapur beschädigt in Frankfurt an. Du erstattest am Schalter den Schadensbericht und schreibst innerhalb weniger Tage an die Airline, wie es Art. 31 des Montrealer Übereinkommens verlangt. Die Airline erkennt den Schaden an und bietet dir eine Zahlung an, die unter der Haftungsgrenze liegt. Der Rückflug war dagegen verspätet, und dafür forderst du die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung. Beide Ansprüche prüfst du getrennt, weil sie auf unterschiedlichen Regeln beruhen und eigene Fristen haben.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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