Codeshare
Kurzdefinition
Zwei oder mehr Airlines verkaufen denselben Flug unter eigener Flugnummer, geflogen wird er jedoch nur von einer von ihnen.
Erklärung
Bei einem Codeshare erscheint ein Flug in den Buchungssystemen mehrerer Fluggesellschaften unter jeweils eigener Flugnummer, obwohl nur eine von ihnen die Maschine tatsächlich betreibt. Man unterscheidet das vermarktende Unternehmen, dessen Kennung auf deinem Ticket steht, vom ausführenden Unternehmen, das den Flug durchführt. Für dich als Reisenden ist das vor allem im Alltag spürbar, denn Check-in, Gepäckregeln und Bordservice richten sich häufig nach dem ausführenden Unternehmen. Airlines schließen Codeshare-Abkommen, um ihr Streckennetz zu erweitern, ohne selbst zu fliegen. Das erleichtert Anschlüsse, weil du Verbindungen auf einem Ticket buchen kannst, die mehrere Partner betreiben. Der Haken liegt in der Transparenz. Wer nur auf die Flugnummer achtet, übersieht leicht, dass eine andere Gesellschaft fliegt. In der EU besteht deshalb nach der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 die Pflicht, Reisende bei der Buchung über die Identität des ausführenden Unternehmens zu unterrichten. Rechtlich zählt dieses Unternehmen auch bei der Fluggastrechteverordnung: Nach Art. 2 lit. b ist es der Anspruchsgegner bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung. Notiere daher auf der Bordkarte, welche Gesellschaft fliegt, und richte Forderungen an sie. Bei Gepäckproblemen nützt dieselbe Information, denn die Suche läuft über das Unternehmen, bei dem das Gepäck zuletzt eingecheckt wurde. Codeshare-Verbindungen sind nicht schlechter oder besser, sie sind nur komplexer.
Beispiel aus der Praxis
Du buchst bei einer Airline eine Verbindung von München nach New York und siehst deren Flugnummer. Beim Online-Check-in fällt dir ein Hinweis auf, dass der Flug von einem Partner durchgeführt wird. Am Flughafen musst du deshalb zum Schalter des Partners, nicht zu dem der Airline, bei der du gebucht hast. Als der Flug später ausfällt, bekommst du die Mitteilung von beiden Gesellschaften. Du schreibst deine Forderung an die ausführende Airline und legst Buchungsbestätigung sowie Bordkarte bei, damit klar ist, welcher Flug gemeint war. Die vermarktende Airline hilft dir bei der Umbuchung, bleibt aber nicht Anspruchsgegner.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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