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Luftfahrt-Bundesamt

Lexikon · Recht · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Deutsche Bundesbehörde in Braunschweig, die als Durchsetzungsstelle nach Art. 16 der Fluggastrechteverordnung Verstöße der Airlines verfolgt.

Erklärung

Das Luftfahrt-Bundesamt, kurz LBA, ist eine Bundesbehörde mit Sitz in Braunschweig. Es überwacht in Deutschland unter anderem die Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen, die Zulassung von Luftfahrtunternehmen und die Einhaltung luftrechtlicher Vorschriften. Für Fluggäste ist es als nationale Durchsetzungsstelle nach Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 wichtig. Dort legt die Verordnung fest, dass jeder Mitgliedstaat eine Stelle bestimmt, die die Einhaltung der Rechte der Fluggäste überwacht. Du kannst dich bei einem Verstoß, etwa bei fehlender Information über deine Rechte, an das Amt wenden. Es geht Hinweisen nach und kann Bußgeldverfahren gegen Airlines einleiten. Wichtig: Das Amt setzt deine individuellen Zahlungsansprüche nicht durch und zahlt keine Entschädigung. Dafür sind Schlichtungsstelle und Gerichte der richtige Weg. Eine Beschwerde beim LBA ersetzt keine Forderung an die Airline und hemmt nicht die Verjährung. Sie kann jedoch helfen, systematische Probleme sichtbar zu machen. Wenn du dich beschwerst, nenne Flugdaten, Airline, Art des Verstoßes und füge Belege bei. Beachte, dass die Zuständigkeit je nach Land und Flughafen variiert: Für Flüge ab deutschen Flughäfen ist das LBA zuständig, bei Flügen ab anderen EU-Staaten die dortige Stelle. Informiere dich daher vorab über die richtige Behörde. Die Behörde veröffentlicht auf ihrer Internetseite Informationen für Fluggäste und erreichbare Ansprechpartner, und es lohnt sich, dort zu prüfen, welche Angaben für eine Beschwerde erforderlich sind.

Beispiel aus der Praxis

Du erlebst eine Annullierung, und die Airline hat dir keine schriftliche Information zu deinen Rechten ausgehändigt, obwohl Art. 14 das verlangt. Du forderst die Ausgleichszahlung bei der Airline und sendest parallel eine Beschwerde an das Luftfahrt-Bundesamt, in der du den Verstoß gegen die Informationspflicht schilderst. Das Amt bestätigt den Eingang und prüft den Vorgang. Für deine Zahlung bleibt aber die Airline zuständig, und du nutzt zusätzlich die Schlichtungsstelle, um deine Forderung durchzusetzen.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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