Außergewöhnliche Umstände
Kurzdefinition
Ereignisse, die die Airline von der Ausgleichszahlung befreien, wenn sie beweist, dass sie sich trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen.
Erklärung
Außergewöhnliche Umstände sind ein Ausnahmetatbestand der Fluggastrechteverordnung. Nach Art. 5 Abs. 3 muss die Airline keine Ausgleichszahlung leisten, wenn die Annullierung auf solche Umstände zurückgeht, die sich auch bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Den Begriff füllt die Rechtsprechung aus. Der Europäische Gerichtshof verlangt, dass das Ereignis seiner Natur oder Ursache nach nicht Teil der normalen Tätigkeit der Airline und von ihr tatsächlich nicht beherrschbar ist. Erwägungsgrund 14 nennt Beispiele wie politische Instabilität, Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Flugsicherheitsmängel und Streiks mit Auswirkungen auf den Betrieb. Ob eines davon im Einzelfall genügt, ist offen. Gewöhnliche technische Defekte reichen laut dem Urteil Wallentin-Hermann nicht, und Streiks des eigenen Personals sind nach den Entscheidungen Krüsemann und Airhelp gegen SAS in der Regel keine außergewöhnlichen Umstände. Die Beweislast trägt die Airline. Wichtig ist zudem, dass nur die Ausgleichszahlung entfällt. Betreuung und Wahlrecht zwischen Erstattung und Ersatzbeförderung bleiben bestehen, wie der Fall McDonagh zeigt. Wenn die Airline sich auf außergewöhnliche Umstände beruft, solltest du die Begründung schriftlich anfordern und prüfen, ob sie konkret und nachvollziehbar ist. Sammle eigene Belege wie Wetterdaten oder Informationen über andere Flüge des Tages, um die Darstellung der Airline zu überprüfen. Die Rechtsprechung entwickelt sich weiter, daher lohnt ein Blick in aktuelle Urteile, wenn die Airline sich auf einen neuen Sachverhalt beruft, etwa auf Probleme mit Flughafendiensten oder Sicherheitskontrollen.
Beispiel aus der Praxis
Dein Flug wird annulliert, und die Airline schreibt dir lapidar, es habe einen technischen Defekt gegeben, der unvermeidbar gewesen sei. Du antwortest und bittest um eine konkrete Beschreibung des Defekts und der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Annullierung zu verhindern. Gleichzeitig forderst du die Betreuung, die dir zusteht, und wählst die Erstattung. Die Antwort der Airline fällt dünn aus. Du reichst deine Forderung bei der Schlichtungsstelle ein und legst die gesamte Korrespondenz bei, damit die Stelle die Begründung der Airline nachvollziehen kann.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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