Schlichtungsstelle
Kurzdefinition
Außergerichtliche Stelle, die bei Streit mit Airlines vermittelt; für Reisende kostenlos, aber erst nach einer Beschwerde bei der Airline.
Erklärung
Schlichtungsstellen helfen, Streitfälle zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen ohne Gericht beizulegen. Im Luftverkehr sind zwei Stellen wichtig. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, kurz söp, vermittelt, wenn die beteiligte Airline Mitglied ist. Ist sie das nicht, ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz zuständig. Grundlage sind die Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes, § 57 ff. LuftVG. Für Reisende ist das Verfahren kostenfrei. Voraussetzung ist, dass du deine Forderung zuvor bei der Airline geltend gemacht hast und keine zufriedenstellende Antwort bekamst. Die Stelle prüft den Fall, holt die Sicht der Airline ein und macht einen Schlichtungsvorschlag. Er ist nicht automatisch bindend, aber viele Streitigkeiten enden damit einvernehmlich. Zuständig ist sie zum Beispiel bei Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung und, je nach Zulassung, bei Gepäckschäden. Reiche alle Unterlagen geordnet ein: Buchung, Bordkarte, Schriftverkehr mit der Airline, Belege für Auslagen. Beachte, dass während des Verfahrens keine Klage erhoben werden sollte, weil beides nicht parallel läuft. Prüfe vor dem Antrag, ob deine Forderung innerhalb der Verjährung liegt, und kläre, ob das Verfahren Fristen hemmt. Sammle Zeugen oder Mails, die deine Version stützen, und bleibe in der Darstellung sachlich und knapp. Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab, und prüfe, ob die Stelle dir Zwischenmeldungen gibt, damit du Fristen im Blick behältst und bei Bedarf rechtzeitig weitere Schritte planen kannst.
Beispiel aus der Praxis
Du hast deine Forderung wegen eines annullierten Fluges bei der Airline eingereicht, und sie lehnt mit dem Hinweis auf technische Gründe ab. Du schaust auf der Seite der söp nach, ob die Airline Mitglied ist, und stellst den Antrag online. Du lädst die Buchung, die Mitteilung der Annullierung und die Ablehnung der Airline hoch. Einige Wochen später erhältst du einen Schlichtungsvorschlag. Die Airline stimmt zu, und du bekommst die Ausgleichszahlung überwiesen. Das Verfahren hat dich nichts gekostet und kam ohne Gericht aus.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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