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Großkreisentfernung

Lexikon · Betrieb · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Kürzeste Strecke zwischen zwei Punkten auf der Erdoberfläche; sie bestimmt nach Art. 7 Abs. 4 die Höhe der Ausgleichszahlung bei Flügen.

Erklärung

Die Großkreisentfernung ist die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten auf einer Kugeloberfläche. Man erhält sie, indem man die Strecke entlang eines Großkreises misst, also eines Kreises, dessen Mittelpunkt im Erdmittelpunkt liegt. Auf einer flachen Karte erscheint diese Strecke oft als Bogen, auf dem Globus ist sie die direkte Linie. Im Luftverkehr spielt sie eine große Rolle, weil Flugzeuge möglichst nah an dieser Linie fliegen, soweit Luftraum, Wetter und Vorgaben es zulassen. Für Fluggastrechte hat sie einen besonderen Rang. Art. 7 Abs. 4 der Fluggastrechteverordnung bestimmt, dass die Entfernung nach der Großkreismethode berechnet wird, und zwar vom ersten Abflugort bis zum Endziel. Danach richtet sich die Höhe der Ausgleichszahlung: Bis 1.500 km sind es 250 Euro, bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km und bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km 400 Euro, sonst 600 Euro. Die tatsächlich geflogene Route zählt nicht, auch nicht, wenn die Maschine einen Umweg nehmen musste. Du kannst die Entfernung mit Online-Rechnern ermitteln, die Koordinaten der Flughäfen nutzen. Notiere das Ergebnis und die Quelle, damit deine Forderung gegenüber der Airline nachvollziehbar bleibt. Bei Grenzfällen nahe an 1.500 oder 3.500 km lohnt es sich, mehrere Rechner zu vergleichen und die genauen Koordinaten zu prüfen. Die Methode folgt der Erdkrümmung, weshalb sich die Entfernung auf einer flachen Karte täuschend anders lesen lässt als auf dem Globus, und deshalb sind Rechner mit Koordinaten zuverlässiger als Schätzungen.

Beispiel aus der Praxis

Du fliegst von München nach Lissabon und willst wissen, welche Ausgleichszahlung dir bei einer Verspätung zusteht. Du gibst die beiden Flughäfen in einen Entfernungsrechner ein und erhältst die Luftlinie. Weil Lissabon in der EU liegt und die Strecke länger als 1.500 km ist, fällt der mittlere Betrag an. Die Airline argumentiert zunächst, die Strecke sei kürzer, weil sie auf einer anderen Route geflogen sei. Du verweist auf Art. 7 Abs. 4 und die Großkreismethode, und die Airline korrigiert die Einordnung.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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